14. Wird die kieferorthopädische Behandlung von der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) übernommen?
Die GKV zahlen eine kieferorthopädische Grundversorgung für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr (Behandlungsbeginn) und für Erwachsene nur, wenn eine sog. schwere Kieferanomalie vorliegt, bei der eine kieferchirurgische Mitbehandlung erforderlich ist.
Nicht übernommen werden die Behandlungen sogenannter leichter Kieferanomalien (kieferorthopädische Indikationsgruppen = KIG 1 oder 2), sowie Zusatzleistungen wie z.B. Bracketumfeldversiegelung, ästhetische Brackets. Bereits im ersten kieferorthopädischen Beratungsgespräch erklären wir Ihnen gerne die Gestaltungsmöglichkeiten bzgl. der Kosten Ihrer kieferorthopädischen Behandlung.
Die kieferorthopädische Behandlung wird von den gesetzlichen Krankenkassen zu 100 % erstattet. 20 % der Behandlungskosten müssen Sie während der Behandlung vorerst selber tragen.
Nach abgeschlossener Behandlung bekommen Sie diese 20 % von Ihrer Krankenkasse zurückerstattet.